Maßgeschneiderte Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertungen nach Maß von Fischer | Konrad: Modularer Aufbau eines Gutachtens vom Basisgutachten bis zum Gutachten nach IDW S1
Wissen, was Wert istWissen was Wert ist
Unternehmensbewertung von Fischer | Konrad
Fischer | Konrad aus Münster hat auf Basis der langjährigen Bewertungserfahrung als Gerichtsgutachter und Sachverständiger einen modularen Gutachtenansatz entwickelt: Unsere Kurzgutachten eröffnen in der Basisversion eine kostengünstige Möglichkeit zur Bestimmung des optimalen Gutachtenumfangs, wobei stets der Bewertungszweck und das Wertrisiko im Mittelpunkt stehen. Durch modulare Erweiterungsmöglichkeiten können die Kurzgutachten stufenlos bis hin zum vollwertigen Gutachten nach IDW S1 erweitert werden.
„Wir bieten unseren Mandant*innen eine Methode, die modelltheoretisch den höchsten Standards entspricht und dabei gleichzeitig stets die Einhaltung eines ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnisses im Auge behält."
Dr. Konrad ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung und erklärt Ihnen die Details und Vorteile unseres Ansatzes gerne im persönlichen Gespräch.
Erfahren Sie mehr
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zum Thema Unternehmensbewertung
Ihr Ansprechpartner: Dr. Markus KonradWie gehen wir vor?
Modularer, nahtlos erweiterbarer Gutachtenansatz
Fischer | Konrad schließt die Lücke zwischen dem in der Praxis gängigen vereinfachten Ertragswertverfahren und einer vollwertigen Unternehmensbewertung nach IDW S1: Die Lösung von Fischer | Konrad besteht aus einem Basisgutachten und verschiedenen optionalen Modulen, die sich nahtlos in das Basisgutachten einfügen lassen. Durch Teilstandardisierung von Arbeitsschritten und den modularen Aufbau wird eine kostentransparente und für den Bewertungszweck angemessene Ermittlung des Unternehmenswertes ermöglicht, angepasst an Ihre individuellen Anforderungen. Sie können so von einer modelltheoretisch höchsten Standards entsprechenden Methode profitieren, die stets die Einhaltung eines ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnisses im Auge behält.
Das modulare Konzept von Fischer | Konrad ist grundsätzlich für alle Bewertungsanlässe geeignet, da es modelltheoretisch durch die Verwendung des Discounted Cashflow-Verfahrens in jeder Ausprägung den Vorschriften der Unternehmensbewertung nach IDW S1 Standard entspricht. Fallspezifische Anpassungen sind – im Gegensatz zum im Bewertungsgesetz definierten Ertragswertverfahren – flexibel möglich.
Wann braucht man das?
Anwendungsfälle und Referenzen
Fischer | Konrad kann auf mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertung zurückgreifen. Anwendungsfälle aus unserer Bewertungspraxis umfassen beispielsweise steuerliche Sachverhalte wie Steuerprüfungen, Sperrfristverletzungen oder Erbschaften, gerichtliche Auseinandersetzungen, familienrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Scheidungen), Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen oder Moderationen:
Warum braucht man das?
Vor- und Nachteile der gängigen Verfahren
Der steinige Königsweg: Bewertungsgutachten nach IDW S1
Die Unternehmensbewertung gilt gemeinhin als Königsdisziplin der Betriebswirtschaftslehre, da in ihr alle betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen zu einer Zahl – dem Unternehmenswert – verdichtet werden. Eine Unternehmensbewertung nach dem Discounted Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) oder dem Ertragswertverfahren erfordert nicht nur ein tiefes Verständnis für finanzwirtschaftliche Kennzahlen wie Rohertrag und Gewinn, sondern auch für die dahinterstehende betriebswirtschaftliche Realität, wie z. B. kundenseitiges Vertriebspotential, verfügbare personelle, materielle und immaterielle Ressourcen, Lieferketten oder Geschäftsprozesse. Nur vor diesem Hintergrund kann die für die Ermittlung des Wertes notwendige Planungsrechnung zuverlässig abgeleitet werden. Darüber hinaus sind in der Regel stichtagsorientierte Kapitalmarktanalysen notwendig, um anhand einer Peergroup-Analyse eine risikoadäquate Bewertung sicherzustellen. Die Qualitätsanforderungen sind nach den gängigen Standards des IDW oder der EACVA außerordentlich hoch, wobei der damit verbundene Aufwand für den Auftraggeber meist intransparent ist.
Das vereinfachte Ertragswertverfahren: Die einfache gesetzlich Lösung?
Da der mit der Gutachtenerstellung verbundene Aufwand in vielen Fällen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Bewertungszweck bzw. dem zu bewertenden Objekt steht, erlaubt das Bewertungsgesetz (BewG) unter bestimmten Umständen die Ermittlung des gemeinen Wertes nach §9 Bewertungsgesetz anhand des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §199 ff. Bewertungsgesetz. Bei dieser Methode handelt es sich um ein spezielles Ertragswertverfahren, das die Planungsrechnung durch die Verwendung der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag liegenden Jahresabschlüsse ersetzt. Gemäß den Vorschriften im Bewertungsgesetz wird das Betriebsergebnis der Firma um ausgewählte Erträge und Aufwendungen bereinigt (§202 BewG). Der bei der Berechnung des Ertragswertes zu berücksichtigende Risikoparameter ist im Bewertungsgesetz für Firmen aller Branchen einheitlich vorgegeben (§203 BewG).
Bei der Berechnung des Unternehmenswertes anhand dieser Methode kann es aufgrund dieser starken Vereinfachungen zu deutlichen Verzerrungen des Wertes kommen. Diese können zu unerkannten Bewertungsfehlern und zu nachteiligen Werten, z. B. steuerlich, führen.
Multiplikatoren: Komplexitätsreduktion durch Daumenregeln
Zur Vereinfachung der Unternehmensbewertung begegnet man in der Praxis – gerade im Bereich Unternehmenskauf und -verkauf (M&A) – häufig sogenannten Multiplikatoren. Hierbei wird der Verkehrswert ermittelt, indem auf eine unternehmensspezifische Kennzahl, häufig etwa den Umsatz oder das Betriebsergebnis (EBIT oder EBITDA) ein Vervielfältiger, der sogenannte Multiplikator angewendet wird. Die Multiplikatoren werden meist branchenspezifisch ermittelt, entweder auf Basis von Vergleichsdaten oder Expertenschätzungen. Hintergrund ist dabei der in der Bewertungstheorie ausschlaggebende Vergleichsgedanke („Bewerten heißt Vergleichen“): Wenn auf einem Markt in der Vergangenheit ein bestimmter Multiplikator gültig war, dann sollte man annehmen dürfen, dass dies in der Zukunft ebenso der Fall ist.
Multiplikatoren sind häufig insofern problematisch, als sie auf einer eher eingeschränkten Datengrundlage ermittelt werden. Daher können selbst branchenspezifisch ausgewählte Multiplikatoren zu starken Wertverzerrungen führen. Die Anzahl an Vergleichsunternehmen, die wirklich zum Bewertungsobjekt passen, ist meist zu klein. Dadurch finden sich in der Vergleichsgruppe häufig Unternehmen, deren Geschäftsmodell strukturell vom Bewertungsobjekt abweicht (Vergleich Äpfel mit Birnen). Häufig wird durch die pauschale Abfrage weiterer unternehmensspezifischer Rahmendaten (z. B. Mitarbeiterzahl, Wachstumsperspektiven, Gesellschafterzentriertheit, Betriebsvermögen) eine größere Bewertungssicherheit suggeriert. Durch den methodisch nur sehr eingeschränkt möglichen Bezug zum Bewertungsobjekt und zu den unternehmensspezifischen Werttreibern bleibt diese Art der Bewertung jedoch problematisch, gerade im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Darüber hinaus erfolgt die Berechnung der Multiplikatoren, obwohl ein theoretischer Unterbau existiert, aufgrund der vordergründigen Einfachheit häufig nicht methodisch konsistent. Auch aus diesen Gründen sind Multiplikatoren bei steuerlichen und gerichtlichen Bewertungen in der Regel allenfalls zur Plausibilisierung des Unternehmenswertes verbreitet.
Vereinfachtes
Ertragswertverfahren
- einfache, gesetzlich vorgeschriebene Methodik
- kostengünstig
- hohe Akzeptanz bei steuerlichen Bewertungen, sofern nicht "offensichtlich unzutreffend"
- Bewertungsverzerrungen durch Vergangenheitsbezug
- Werttreiber bleiben unbekannt
- geringe Akzeptanz bei Praktikern
- nicht erweiterbar zum Gutachten
Multiplikator-
Verfahren
- hohe Verbreitung und Akzeptanz bei Praktikern
- einfach verständliche Marktplatzlogik
- kostengünstig
- methodisch nur geringer Bezug zum Bewertungsobjekt möglich
- Bewertungsverzerrungen durch Vergangenheitsbezug
- Einfachheit kann zu methodischen Fehlern verleiten
- nicht erweiterbar zum Gutachten
- Werttreiber bleiben unbekannt
Discounted-Cashflow- /
Ertragswertverfahren
- hohe Akzeptanz, insbesondere bei gerichtlichen oder steuerlichen Anlässen
- Ermittlung von Werttreibern: Argumentation zur subjektiven Wertfindung
- maximaler Bezug zum Bewertungsobjekt
- Zukunftsorientierung
- aufwendig und teuer
- erfordert hohe betriebswirtschaftliche Expertise
Bewertungsmethodik zwischen Komplexität und Daumenregel
Bei der Unternehmensbewertung widerstreiten kostengünstige Methoden wie das vereinfachte Ertragswertverfahren oder die Multiplikatormethode mit aufwendigen Bewertungsstandards, die dem gerichtlichen und steuerlichen Königsweg entsprechen. Das vereinfachte Ertragswertverfahren kann schnell zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führen und ist zudem kaum zu einer Unternehmensbewertung ausbaufähig. Die Bewertungsmethode auf Basis von Multiplikatoren besticht durch den hohen Verbreitungsgrad im M&A-Bereich und die einfache Marktplatzlogik, ist jedoch meist gerichtlich und steuerlich nicht durchsetzbar, da der Bezug zum konkreten Bewertungsobjekt und seinen Werttreibern in der Regel klein ist. Auf der anderen Seite stehen Verfahren nach den gängigen Bewertungsstandards (z. B. IDW S1), bei denen die Qualitätsanforderungen jedoch manchmal nicht im Verhältnis zum Bewertungszweck oder dem vorhandenen Budget stehen.
Unser Basisgutachten im Detail
Handfeste Ergebnisse zu einem festen Budget
Bereits das Basisgutachten erfüllt im Gegensatz zum im Bewertungsgesetz definierten Ertragswertverfahren modelltheoretisch die höchsten Standards der zukunftsorientierten Wertermittlung nach IDW S1 Standard, um die grundsätzliche Akzeptanz zu gewährleisten. Die für das Verfahren zwingend erforderliche Planungsrechnung (zur Ermittlung der zukünftigen Cashflows) wird zunächst standardisiert auf Basis von Vergangenheitsdaten des Unternehmens ermittelt. Unsere Mandant*innen erhalten in der Basisvariante einen detaillierten Bericht zum Unternehmenswert, der unter anderem eine historische Bilanzanalyse, die Darstellung der Planungsrechnung und der verwendeten Bewertungsverfahren sowie umfassende Sensitivitätsanalysen zum ermittelten Wert umfasst.
Einfache Voraussetzungen
- Sie liefern uns lediglich jährliche Summen- und Saldenlisten (SuSa) eines bilanzierenden Unternehmens für fünf vor dem Bewertungsstichtag liegenden Jahre nach Datev-Kontenrahmen SKR03 oder SKR04 im Excel-Format
- sowie der Vollständigkeit halber entsprechende Jahresabschlüsse mit Kontennachweis im PDF-Format.
- Diese Informationen können Sie in der Regel von Ihrem Steuerberater problemlos erhalten.
Umfangreiche Leistungen
- Ermittlung einer standardisierten Planungsrechnung auf Basis von historischen Durchschnittswerten
- Unternehmensbewertung unter Beachtung der bewertungstechnischen Vorschriften des IDW S1:
- Discounted Cashflow-Methode (DCF-Methode) nach allen gängigen Verfahren – Adjusted Present Value-Verfahren (APV), Flow to Equity-Verfahren (FtE) und Weighted Average Cost of Capital-Verfahren (WACC)
- Ermittlung des Basiszinssatzes nach IDW S1 (Svensson-Methode)
- periodisches Relevering mit Eigenkapital-Beta (Roll-Back-Verfahren, Harris-Pringle bzw. Fernandez-Formel)
- Berücksichtigung eines Debt Beta
Sie erhalten einen detaillierten Bericht zum berechneten Unternehmenswert inklusive einer historischen Bilanzanalyse, einer standardisierten Planungsrechnung sowie detaillierten Sensitivitätsanalysen zum berechneten Unternehmenswert.
Erweiterungsmodule
Die Details für den Feinschliff
Über das Basisgutachten hinaus bestehen umfassende Erweiterungsmöglichkeiten, die im Gegensatz zum skizzierten Ertragswertverfahren des Bewertungsgesetzes fallspezifisch an Ihre individuellen Erfordernisse angepasst werden können. Die folgende Aufstellung gibt einen kurzen Überblick über die modularen Zusatzoptionen:
Kontenrahmen
Sollte das Bewertungsobjekt einen anderen Kontenrahmen als Datev-SKR03 oder Datev-SKR04 nutzen, führen wir gerne an Stelle des semi-automatischen Mappings eine manuelle Datenintegration in das Unternehmensbewertungsmodell durch. Ein manuelles Mapping der Daten ist in aller Regel mit geringem zusätzlichem Aufwand möglich.
Kapitalkostenanalyse
Die Kapitalkostenanalyse umfasst die Ableitung der Kapitalkosten auf Basis des branchenüblichen Capital Asset Pricing Model (CAPM). Im Zuge der Analyse erfolgt die Identifikation einer börsennotierten Peergroup und die Ableitung des Beta-Faktors.
Planungsworkshop
Um eine individuelle Planungsrechnung zu berücksichtigen, bieten wir Ihnen an, einen Planungsworkshop durchzuführen. Im Zuge dessen wird eine historische Ergebnisnormalisierung durchgeführt, auf deren Grundlage die Planungsrechnung unternehmensspezifisch angepasst und die bewertungsrelevanten Cashflows ermittelt werden.
Szenarioanalysen
In bestimmten Fällen kann für die Ermittlung des Unternehmenswertes die Analyse verschiedener Planszenarien sinnvoll sein. Mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation können im Extremfall Wahrscheinlichkeitsverteilungen für den Unternehmenswert ermittelt werden.
Multiplikatoren
Der ermittelte Unternehmenswert kann auf Basis von Markt- und Expertenmultiples verifiziert werden. Dazu werden zum Beispiel Marktmultiplikatoren herangezogen, die in der Praxis auf Grundlage von tatsächlichen Verkäufen oder auf Basis von Expertenschätzungen innerhalb einer bestimmten Branche ermittelt wurden.
Betriebswirtschaftliche Detailanalysen
Im Bereich der betriebswirtschaftlichen Detailanalysen untersuchen wir beispielsweise unterschiedliche Positionen des Jahresabschlusses oder fertigen eine Deckungsbeitragsrechnung auf Basis von GDPdU- und/ oder ERP-Daten an. Diese Analysen dienen dazu, die Belastbarkeit der dem Bewertungsverfahren zugrundeliegenden Planungsrechnung zu erhöhen.
Marktanalysen
Im Bereich der Marktanalysen werden unterschiedliche Umweltfaktoren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens haben können (z. B. Analyse von Marktgröße und -wachstum, Wettbewerbssituation, Wertschöpfungskette, ggf. auf Grundlage von Experteninterviews und Marktdatenbanken) und die möglichen Auswirkungen in der Unternehmensbewertung berücksichtigt.
Konzernverbünde
Familien- und erbrechtrechtliche Anlässe
Unternehmensbewertung bei familien- oder erbrechtlichen Anlässen erfordern gemäß IDW S13 die Beachtung bestimmter bewertungstechnischer Besonderheiten. Beispielsweise kann die Berücksichtigung einer wertmindernden fiktiven Veräußerungsgewinnsteuer oder eines werterhöhenden abschreibungsbedingten Steuervorteils (tax amortisation benefit) sachgerecht sein.
Liquidationswertermittlung
Der Liquidationswert kann als Wertuntergrenze für den Unternehmenswert relevant sein. Bei der Ermittlung des Liquidationswertes wird der Unternehmenswert unter der Annahme ermittelt, dass die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens einzeln oder in Gruppen veräußert werden. Der Verkauf wird hypothetisch unter optimaler Ausnutzung realistisch zu erzielender Marktpreise geplant, jedoch werden auch Wertabschläge berücksichtigt, zum Beispiel für Transaktionskosten oder wegen des Fehlens eines liquiden Marktes. Je nach angemessenem Detailgrad sind verschiedene Vereinfachungen möglich bis hin zum Ansatz des Buchwertes des Eigenkapitals.
Individualisierte Gutachtenerstellung
Die Individualisierte Gutachtenerstellung kann alle vorstehenden Module umfassen und darüber hinaus weitere Aspekte berücksichtigen (z. B. Analyse der Planungstreue). Das Resultat der individualisierten Gutachtenerstellung erfüllt vollumfänglich die Anforderungen an ein Unternehmenswertgutachten gemäß IDW S1 und liegt damit qualitativ deutlich über dem im Bewertungsgesetzes beschriebenen Ertragswertverfahren.
Kontakt
Sprechen Sie uns an
Dr. Paul Markus Konrad ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung. Rufen Sie gerne direkt unverbindlich an, schreiben eine Email mit einer Rückrufbitte oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch.
Fischer | Konrad GmbH
Dr. Paul Markus Konrad Aegidiimarkt 7
48143 Münster
Über Fischer | Konrad
Fischer | Konrad ist eine Beratungsboutique aus dem Herzen von Münster. Die Westfalenmetropole Münster ist nach Dortmund, Bochum und Bielefeld mit rund 315.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt Westfalens. Wirtschaftliche bedeutende Unternehmen aus der Region in und um Münster sind etwa Schmitz Cargobull, Brillux, Hengst Filtration, die Fiege Gruppe, Dermasence oder das jüngst als Einhorn bekannt gewordene Start-up Flaschenpost. Als Hochschulstandort hat Münster mit über 60.000 Studenten internationale Reputation, im September 2019 wurde die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) vom Land NRW als "Extellenz Start-up Center.NRW" ausgezeichnet. Als Forschungs- und Innovationsstandort ist in Münster etwa das in einer Schlüsseltechnologie der Energiewende forschende Batterieforschungszentrum MEET international rennomiert. Seit 2004 darf sich Münster als Gewinner des LivCom Award "Lebenswerteste Stadt der Welt" nennen.