Maßgeschneiderte Unternehmens­bewertung

Unternehmens­bewertungen nach Maß von Fischer | Konrad: Modularer Aufbau eines Gutachtens vom Basisgutachten bis zum Gutachten nach IDW S1

Wissen, was Wert ist

Wissen was Wert ist

Unternehmensbewertung von Fischer | Konrad

Fischer | Konrad aus Münster hat auf Basis der langjährigen Bewertungserfahrung als Gerichtsgutachter und Sachverständiger einen modularen Gutachtenansatz entwickelt: Unsere Kurzgutachten eröffnen in der Basisversion eine kostengünstige Möglichkeit zur Bestimmung des optimalen Gutachtenumfangs, wobei stets der Bewertungszweck und das Wertrisiko im Mittelpunkt stehen. Durch modulare Erweiterungsmöglichkeiten können die Kurzgutachten stufenlos bis hin zum vollwertigen Gutachten nach IDW S1 erweitert werden.

„Wir bieten unseren Mandant*innen eine Methode, die modelltheoretisch den höchsten Standards entspricht und dabei gleichzeitig stets die Einhaltung eines ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnisses im Auge behält."

Dr. Konrad ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung und erklärt Ihnen die Details und Vorteile unseres Ansatzes gerne im persönlichen Gespräch.


Individuelle Gutachten

Beispiel­bericht des Basisgutachtens

Sehen Sie sich Auszüge aus einem Beispiel­bericht des Basisgutachtens hier an.

Wie gehen wir vor?

Modularer, nahtlos erweiterbarer Gutachtenansatz

Fischer | Konrad schließt die Lücke zwischen dem in der Praxis gängigen vereinfachten Ertragswert­verfahren und einer vollwertigen Unternehmensbewertung nach IDW S1: Die Lösung von Fischer | Konrad besteht aus einem Basisgutachten und verschiedenen optionalen Modulen, die sich nahtlos in das Basisgutachten einfügen lassen. Durch Teilstandardisierung von Arbeitsschritten und den modularen Aufbau wird eine kostentransparente und für den Bewertungszweck angemessene Ermittlung des Unternehmenswertes ermöglicht, angepasst an Ihre individuellen Anforderungen. Sie können so von einer modelltheoretisch höchsten Standards entsprechenden Methode profitieren, die stets die Einhaltung eines ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnisses im Auge behält.

Das modulare Konzept von Fischer | Konrad ist grundsätzlich für alle Bewertungsanlässe geeignet, da es modelltheoretisch durch die Verwendung des Discounted Cashflow-Verfahrens in jeder Ausprägung den Vorschriften der Unternehmensbewertung nach IDW S1 Standard entspricht. Fallspezifische Anpassungen sind – im Gegensatz zum im Bewertungsgesetz definierten Ertragswertverfahren – flexibel möglich.

Wann braucht man das?

Anwendungsfälle und Referenzen

Fischer | Konrad kann auf mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertung zurückgreifen. Anwendungsfälle aus unserer Bewertungspraxis umfassen beispielsweise steuerliche Sachverhalte wie Steuerprüfungen, Sperrfristverletzungen oder Erbschaften, gerichtliche Auseinandersetzungen, familienrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Scheidungen), Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen oder Moderationen:

USE CASE 1
Steuerliche Sachverhalte: Einbringung zu Buchwerten

Einbringung zu Buchwerten: LIMAS GmbH

Im Rahmen eines von Fischer Konrad unterstützten Unternehmensverkaufs stellte sich im Jahr 2021 heraus, dass die Gesellschaft LIMAS als Einzelgesellschaft wenige Jahre zuvor zu Buchwerten in eine GmbH eingebracht worden war. Durch die Unternehmensveräußerung kam es zu einer Sperrfristverletzung, die im vorliegenden Fall jedoch nur zu einer geringen Steuerverschiebung führte. Da das Unternehmen in der Zwischenzeit deutlich gewachsen war, wurde ein Gutachten angefragt. Hier konnte durch eine schlanke und überschlägige Planungsrechnung den Anforderungen der Finanzverwaltung genüge getan werden.

USE CASE 2
Steuerliche Sachverhalte: Fingierte Lohnsteuer

Lohnsteuer: B&W International

Im Rahmen einer Unternehmens­nachfolge hatte ein Geschäftsführer der B&W International im Jahr 2016 Anteile von dem Altgesellschafter erworben. Im Rahmen einer Lohnsteuer­prüfung 2020 wurde in Frage gestellt, ob der dabei gezahlte Preis drittvergleichs­üblich sei oder ob das Unternehmen nicht vielmehr verbilligt verkauft worden sei und sich somit steuerlich Lohn ergeben würde. Fischer | Konrad erstellte hier ein detailliertes Gutachten und übernahm die Wertdiskussion mit dem Fachprüfer für Unternehmens­bewertung der Finanzverwaltung. Auf Basis des Gutachtens konnte darauf basierend eine Einigung erzielt werden.

USE CASE 3
Unternehmenskauf- und verkauf

Unternehmensnachfolge: Dachdecker Heiko Muuss

Im Rahmen einer von Fischer | Konrad unterstützten Unternehmens­nachfolge sollte im Jahr 2019 das Unternehmen an den Geschäfts­führer veräußert werden. Die Verhandlungen zum Verkehrs­wert stellten sich jedoch als schwierig dar, da der Ertragswert und das Betriebs­vermögen aus unter­schiedlichen Perspektiven betrachtet wurden. Fischer | Konrad moderierte die Verhandlungen, indem durch die Erstellung einer Planungs­rechnung, die Analyse der Werttreiber und die Integration der konkreten Finanzierungs­optionen in die Planungs­rechnung ein für beide Seiten als fair empfundener Kaufpreis ermittelt werden konnte.

USE CASE 4

Umstrukturierung: Just Spices

Die Gesellschafter der Just Spices GmbH benötigten 2021 für eine Strukturierung des Beteiligungs­portfolios ein Bewertungsgutachten. In Zusammen­arbeit mit dem Controlling­team der Just Spices wurden die komplexen Marketing-Strukturen konsistent in einem Bewertungs­modell abgebildet und darauf basierend ein Gutachten nach dem IDW S1-Standard erstellt.

USE CASE 5
Bright Capital

Fremdkapitalbewertung: Bright Capital

Fischer | Konrad unterstützt Bright Capital, einen in der DACH-Region führenden Private Debt Investor mit Fokus auf KMU, bei der viertel­jährlichen Bewertung der einzelnen Fremdkapital­tranchen nach KAGB, IPEV-Guidelines bzw. IDW S1.

USE CASE 6
Strenge Gruppe Luftbild

Erbrechtliche Anlässe: Erdenwerke Strenge

Eine kurz vor dem Beginn der Corona-Pandemie bei der Strenge Gruppe geplante vorgezogene familien­interne Unternehmens­nachfolge (vorweggenommene Erbfolge) verzögerte sich um ein Jahr, so dass die Übertragung schließlich mitten in der Corona Pandemie erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt zeigten die aktuellen Zahlen eine pandemie­bedingte Verzerrung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage, so dass das vereinfachte Ertragswert­verfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führte. Daher wurde ein Gutachten nach IDW S1 erstellt, das die pandemie­bedingten Sonder­effekte konsistent abbilden konnte.

USE CASE 7
Familienrechtliche Anlässe: Scheidung

Familien­rechtliche Anlässe vor Gericht: Scheidung

Im Rahmen einer Scheidung von Ehe­partner*innen war seit 2013 der für die Ausgleichs­forderung maßgebliche Unternehmenswert streitig. Auch vor Gericht konnte keine Einigung erzielt werden. Fischer | Konrad wurde 2019 als gerichtlich bestellter Sachverständiger beauftragt, einen Unternehmenswert zu bestimmen. Auf Basis unserer Ausführungen und durch die transparente Darstellung der Werttreiber konnte eine Einigung erzielt werden.

USE CASE 8
Gesellschaftsrechtliche Anlässe: Umstrukturierung

Gesellschaftsrechtliche Anlässe: Umstrukturierung

Im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung war 2016 zur Harmonisierung der Anteilsverhältnisse ein Anteilstausch unter den Gesellschaftern geplant. Zur Bestimmung eines sowohl sachlich als auch steuerlich akzeptierten Verkaufspreises wurde ein Gutachten nach dem Standard IDW S1 angefertigt. Dieses wurde in der Gesellschafterversammlung detailliert präsentiert und begründet.

USE CASE 9
Erbrechtliche Anlässe: Steuereffekte

Erbrechtliche Anlässe: Steuereffekte

Im Rahmen einer vorgezogenen Erbfolge sollten 2019 Teile eines Unternehmens (einzelne Gesellschaften) an die bereits als Geschäftsführer tätigen Nachkommen übertragen werden. Eine überschlägige Prüfung des Unternehmenswertes anhand des Basisgutachtens führte zu dem Ergebnis, dass ein umfangreiches Gutachten im Vergleich zum vereinfachten Ertragswert­verfahren voraussichtlich nicht zu einer Verringerung der Steuerlast beitragen könnte.

USE CASE 10
Familienrechtliche Anlässe

Anwendungsfall Familien­rechtliche Ansprüche

Familien­rechtliche Auseinandersetzung können leicht in einer finanziellen Streitigkeit münden. Sind auch Unternehmen in der finanziellen Masse zu verorten, muss zur Bestimmung der Ansprüche der Parteien der Wert dieses Unternehmens bestimmt werden. Eine transparente Ermittlung des Unternehmenswertes kann in diesem Bereich langwierigen Auseinandersetzungen vorbeugen.

USE CASE 11
Wertverzerrungen durch Sondersituationen: Corona-Pandemie

Wertverzerrungen durch Sondersituationen: Anwendungsfall Corona-Pandemie

Insbesondere in Folge der weltweiten Corona-Pandemie können die betriebswirtschaftlichen Zahlen der letzten Jahre, z. B. hinsichtlich Rohertrag oder Gewinn, im vereinfachten Ertragswert­verfahren gemäß des Bewertungs­gesetztes zu einer Verzerrung des Ertrags­wertes der zu bewertenden Firma führen. Hier unterstützt die modulare, teilstandardisierte Vorgehensweise unsere Mandant*innen, eine vereinfachte Planungs­rechnung für Ihr Unternehmen aufzusetzen und diese nach individuellen Anforderungen zu erweitern.

USE CASE 12
Anwendungsfall Voranalyse

Anwendungsfall Voranalyse

Bei komplexen Fragestellungen ist nicht von vornherein klar, ob eine vollumfängliche Unternehmens­bewertung in die richtige Richtung führt. Hier kann zunächst anhand des teil­standardisierten Verfahrens mit entsprechenden Sensitivitäts­analysen geprüft werden, ob eine umfassende Ermittlung des Wertes der Firma eine lohnenswerte Investition sein könnte. Anschließend kann ein Gutachten jedes Detailgrades nahtlos auf die Basisanalyse aufgesetzt werden, so dass die entsprechenden Kosten der vorherigen Wertermittlung nicht untergehen.

Warum braucht man das?

Vor- und Nachteile der gängigen Verfahren

Der steinige Königsweg: Bewertungsgutachten nach IDW S1

Die Unternehmensbewertung gilt gemeinhin als Königsdisziplin der Betriebswirtschaftslehre, da in ihr alle betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen zu einer Zahl – dem Unternehmenswert – verdichtet werden. Eine Unternehmensbewertung nach dem Discounted Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) oder dem Ertragswert­verfahren erfordert nicht nur ein tiefes Verständnis für finanzwirtschaftliche Kennzahlen wie Rohertrag und Gewinn, sondern auch für die dahinterstehende betriebswirtschaftliche Realität, wie z. B. kundenseitiges Vertriebspotential, verfügbare personelle, materielle und immaterielle Ressourcen, Lieferketten oder Geschäftsprozesse. Nur vor diesem Hintergrund kann die für die Ermittlung des Wertes notwendige Planungsrechnung zuverlässig abgeleitet werden. Darüber hinaus sind in der Regel stichtagsorientierte Kapitalmarktanalysen notwendig, um anhand einer Peergroup-Analyse eine risikoadäquate Bewertung sicherzustellen. Die Qualitätsanforderungen sind nach den gängigen Standards des IDW oder der EACVA außerordentlich hoch, wobei der damit verbundene Aufwand für den Auftraggeber meist intransparent ist.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren: Die einfache gesetzlich Lösung?

Da der mit der Gutachtenerstellung verbundene Aufwand in vielen Fällen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Bewertungszweck bzw. dem zu bewertenden Objekt steht, erlaubt das Bewertungsgesetz (BewG) unter bestimmten Umständen die Ermittlung des gemeinen Wertes nach §9 Bewertungsgesetz anhand des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §199 ff. Bewertungsgesetz. Bei dieser Methode handelt es sich um ein spezielles Ertragswertverfahren, das die Planungsrechnung durch die Verwendung der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag liegenden Jahresabschlüsse ersetzt. Gemäß den Vorschriften im Bewertungsgesetz wird das Betriebs­ergebnis der Firma um ausgewählte Erträge und Aufwendungen bereinigt (§202 BewG). Der bei der Berechnung des Ertragswertes zu berücksichtigende Risikoparameter ist im Bewertungsgesetz für Firmen aller Branchen einheitlich vorgegeben (§203 BewG).

Bei der Berechnung des Unternehmenswertes anhand dieser Methode kann es aufgrund dieser starken Vereinfachungen zu deutlichen Verzerrungen des Wertes kommen. Diese können zu unerkannten Bewertungsfehlern und zu nachteiligen Werten, z. B. steuerlich, führen.

Multiplikatoren: Komplexitätsreduktion durch Daumenregeln

Zur Vereinfachung der Unternehmensbewertung begegnet man in der Praxis – gerade im Bereich Unternehmenskauf und -verkauf (M&A) – häufig sogenannten Multiplikatoren. Hierbei wird der Verkehrswert ermittelt, indem auf eine unternehmensspezifische Kennzahl, häufig etwa den Umsatz oder das Betriebsergebnis (EBIT oder EBITDA) ein Vervielfältiger, der sogenannte Multiplikator angewendet wird. Die Multiplikatoren werden meist branchenspezifisch ermittelt, entweder auf Basis von Vergleichsdaten oder Experten­schätzungen. Hintergrund ist dabei der in der Bewertungstheorie ausschlaggebende Vergleichs­gedanke („Bewerten heißt Vergleichen“): Wenn auf einem Markt in der Vergangenheit ein bestimmter Multiplikator gültig war, dann sollte man annehmen dürfen, dass dies in der Zukunft ebenso der Fall ist.

Multiplikatoren sind häufig insofern problematisch, als sie auf einer eher eingeschränkten Datengrundlage ermittelt werden. Daher können selbst branchenspezifisch ausgewählte Multiplikatoren zu starken Wertverzerrungen führen. Die Anzahl an Vergleichs­unternehmen, die wirklich zum Bewertungsobjekt passen, ist meist zu klein. Dadurch finden sich in der Vergleichs­gruppe häufig Unternehmen, deren Geschäftsmodell strukturell vom Bewertungs­objekt abweicht (Vergleich Äpfel mit Birnen). Häufig wird durch die pauschale Abfrage weiterer unternehmens­spezifischer Rahmendaten (z. B. Mitarbeiterzahl, Wachstumsperspektiven, Gesellschafter­zentriertheit, Betriebsvermögen) eine größere Bewertungssicherheit suggeriert. Durch den methodisch nur sehr eingeschränkt möglichen Bezug zum Bewertungsobjekt und zu den unternehmens­spezifischen Werttreibern bleibt diese Art der Bewertung jedoch problematisch, gerade im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Darüber hinaus erfolgt die Berechnung der Multiplikatoren, obwohl ein theoretischer Unterbau existiert, aufgrund der vordergründigen Einfachheit häufig nicht methodisch konsistent. Auch aus diesen Gründen sind Multiplikatoren bei steuerlichen und gerichtlichen Bewertungen in der Regel allenfalls zur Plausibilisierung des Unternehmenswertes verbreitet.

Vereinfachtes
Ertragswertverfahren


  • einfache, gesetzlich vorgeschriebene Methodik
  • kostengünstig
  • hohe Akzeptanz bei steuerlichen Bewertungen, sofern nicht "offensichtlich unzutreffend"

  • Bewertungs­verzerrungen durch Vergangenheitsbezug
  • Werttreiber bleiben unbekannt
  • geringe Akzeptanz bei Praktikern
  • nicht erweiterbar zum Gutachten

Multiplikator-
Verfahren


  • hohe Verbreitung und Akzeptanz bei Praktikern
  • einfach verständliche Marktplatzlogik
  • kostengünstig

  • methodisch nur geringer Bezug zum Bewertungsobjekt möglich
  • Bewertungsverzerrungen durch Vergangenheitsbezug
  • Einfachheit kann zu methodischen Fehlern verleiten
  • nicht erweiterbar zum Gutachten
  • Werttreiber bleiben unbekannt

Discounted-Cashflow- /
Ertragswertverfahren


  • hohe Akzeptanz, insbesondere bei gerichtlichen oder steuerlichen Anlässen
  • Ermittlung von Werttreibern: Argumentation zur subjektiven Wertfindung
  • maximaler Bezug zum Bewertungsobjekt
  • Zukunftsorientierung

  • aufwendig und teuer
  • erfordert hohe betriebswirtschaftliche Expertise

Bewertungsmethodik zwischen Komplexität und Daumenregel

Bei der Unternehmensbewertung widerstreiten kostengünstige Methoden wie das vereinfachte Ertragswert­verfahren oder die Multiplikator­methode mit aufwendigen Bewertungs­standards, die dem gerichtlichen und steuerlichen Königsweg entsprechen. Das vereinfachte Ertragswert­verfahren kann schnell zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führen und ist zudem kaum zu einer Unternehmens­bewertung ausbaufähig. Die Bewertungs­methode auf Basis von Multiplikatoren besticht durch den hohen Verbreitungs­grad im M&A-Bereich und die einfache Marktplatz­logik, ist jedoch meist gerichtlich und steuerlich nicht durchsetzbar, da der Bezug zum konkreten Bewertungs­objekt und seinen Werttreibern in der Regel klein ist. Auf der anderen Seite stehen Verfahren nach den gängigen Bewertungs­standards (z. B. IDW S1), bei denen die Qualitäts­anforderungen jedoch manchmal nicht im Verhältnis zum Bewertungs­zweck oder dem vorhandenen Budget stehen.


Unser Basisgutachten im Detail

Handfeste Ergebnisse zu einem festen Budget

Bereits das Basisgutachten erfüllt im Gegensatz zum im Bewertungsgesetz definierten Ertragswert­verfahren modelltheoretisch die höchsten Standards der zukunftsorientierten Wertermittlung nach IDW S1 Standard, um die grundsätzliche Akzeptanz zu gewährleisten. Die für das Verfahren zwingend erforderliche Planungsrechnung (zur Ermittlung der zukünftigen Cashflows) wird zunächst standardisiert auf Basis von Vergangenheitsdaten des Unternehmens ermittelt. Unsere Mandant*innen erhalten in der Basisvariante einen detaillierten Bericht zum Unternehmenswert, der unter anderem eine historische Bilanzanalyse, die Darstellung der Planungsrechnung und der verwendeten Bewertungsverfahren sowie umfassende Sensitivitätsanalysen zum ermittelten Wert umfasst.


Einfache Voraussetzungen

  • Sie liefern uns lediglich jährliche Summen- und Saldenlisten (SuSa) eines bilanzierenden Unternehmens für fünf vor dem Bewertungs­stichtag liegenden Jahre nach Datev-Kontenrahmen SKR03 oder SKR04 im Excel-Format
  • sowie der Vollständigkeit halber entsprechende Jahres­abschlüsse mit Konten­nachweis im PDF-Format.
  • Diese Informationen können Sie in der Regel von Ihrem Steuerberater problemlos erhalten.

Umfangreiche Leistungen

  • Ermittlung einer standardisierten Planungs­rechnung auf Basis von historischen Durchschnittswerten
  • Unternehmensbewertung unter Beachtung der bewertungstechnischen Vorschriften des IDW S1:
    • Discounted Cashflow-Methode (DCF-Methode) nach allen gängigen Verfahren – Adjusted Present Value-Verfahren (APV), Flow to Equity-Verfahren (FtE) und Weighted Average Cost of Capital-Verfahren (WACC)
    • Ermittlung des Basiszinssatzes nach IDW S1 (Svensson-Methode)
    • periodisches Relevering mit Eigenkapital-Beta (Roll-Back-Verfahren, Harris-Pringle bzw. Fernandez-Formel)
    • Berücksichtigung eines Debt Beta

Sie erhalten einen detaillierten Bericht zum berechneten Unternehmens­wert inklusive einer historischen Bilanzanalyse, einer standardisierten Planungsrechnung sowie detaillierten Sensitivitäts­analysen zum berechneten Unternehmenswert.


Beispiel­bericht des Basisgutachtens

Sehen Sie sich Auszüge aus einem Beispiel­bericht des Basisgutachtens hier an.

Individuelle Gutachten

Erweiterungsmodule

Die Details für den Feinschliff

Über das Basisgutachten hinaus bestehen umfassende Erweiterungs­möglichkeiten, die im Gegensatz zum skizzierten Ertragswert­verfahren des Bewertungs­gesetzes fallspezifisch an Ihre individu­ellen Erfordernisse angepasst werden können. Die folgende Aufstellung gibt einen kurzen Überblick über die modularen Zusatzoptionen:

Kontenrahmen

Sollte das Bewertungsobjekt einen anderen Kontenrahmen als Datev-SKR03 oder Datev-SKR04 nutzen, führen wir gerne an Stelle des semi-automatischen Mappings eine manuelle Datenintegration in das Unternehmens­bewertungs­modell durch. Ein manuelles Mapping der Daten ist in aller Regel mit geringem zusätzlichem Aufwand möglich.

Kapitalkosten­analyse

Die Kapitalkostenanalyse umfasst die Ableitung der Kapitalkosten auf Basis des branchen­üblichen Capital Asset Pricing Model (CAPM). Im Zuge der Analyse erfolgt die Identifikation einer börsennotierten Peergroup und die Ableitung des Beta-Faktors.

Planungs­workshop

Um eine individuelle Planungsrechnung zu berücksichtigen, bieten wir Ihnen an, einen Planungs­workshop durchzuführen. Im Zuge dessen wird eine historische Ergebnis­normalisierung durchgeführt, auf deren Grundlage die Planungs­rechnung unternehmens­spezifisch angepasst und die bewertungsrelevanten Cashflows ermittelt werden.

Szenarioanalysen

In bestimmten Fällen kann für die Ermittlung des Unternehmens­wertes die Analyse verschiedener Planszenarien sinnvoll sein. Mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation können im Extremfall Wahrscheinlich­keitsverteilungen für den Unternehmenswert ermittelt werden.

Multiplikatoren

Der ermittelte Unternehmenswert kann auf Basis von Markt- und Experten­multiples verifiziert werden. Dazu werden zum Beispiel Markt­multiplikatoren herangezogen, die in der Praxis auf Grundlage von tatsächlichen Verkäufen oder auf Basis von Expertenschätzungen innerhalb einer bestimmten Branche ermittelt wurden.

Betriebswirtschaftliche Detailanalysen

Im Bereich der betriebswirtschaftlichen Detailanalysen untersuchen wir beispiels­weise unterschiedliche Positionen des Jahres­abschlusses oder fertigen eine Deckungs­beitrags­rechnung auf Basis von GDPdU- und/ oder ERP-Daten an. Diese Analysen dienen dazu, die Belastbarkeit der dem Bewertungs­verfahren zugrundeliegenden Planungs­rechnung zu erhöhen.

Marktanalysen

Im Bereich der Marktanalysen werden unterschiedliche Umwelt­faktoren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens haben können (z. B. Analyse von Marktgröße und -wachstum, Wettbewerbs­situation, Wertschöpfungs­kette, ggf. auf Grundlage von Experten­interviews und Markt­datenbanken) und die möglichen Auswirkungen in der Unternehmens­bewertung berücksichtigt.

Konzernverbünde

Wir bieten unseren Mandant*innen an, nicht nur den Wert einer einzelnen Firma zu bestimmen, sondern auch gesamte Konzern­verbünde oder Zusammen­schlüsse von Firmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter Berücksichtigung ggf. vorzunehmender Konsolidierungen zu bewerten.

Familien- und erbrechtrechtliche Anlässe

Unternehmensbewertung bei familien- oder erbrechtlichen Anlässen erfordern gemäß IDW S13 die Beachtung bestimmter bewertungs­technischer Besonderheiten. Beispielsweise kann die Berücksichtigung einer wertmindernden fiktiven Veräußerungs­gewinnsteuer oder eines werterhöhenden abschreibungs­bedingten Steuervorteils (tax amortisation benefit) sachgerecht sein.

Liquidations­wertermittlung

Der Liquidationswert kann als Wertunter­grenze für den Unternehmenswert relevant sein. Bei der Ermittlung des Liquidations­wertes wird der Unternehmenswert unter der Annahme ermittelt, dass die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens einzeln oder in Gruppen veräußert werden. Der Verkauf wird hypothetisch unter optimaler Ausnutzung realistisch zu erzielender Marktpreise geplant, jedoch werden auch Wertabschläge berücksichtigt, zum Beispiel für Transaktions­kosten oder wegen des Fehlens eines liquiden Marktes. Je nach angemessenem Detailgrad sind verschiedene Vereinfachungen möglich bis hin zum Ansatz des Buchwertes des Eigenkapitals.

Individualisierte Gutachtenerstellung

Die Individualisierte Gutachtenerstellung kann alle vorstehenden Module umfassen und darüber hinaus weitere Aspekte berücksichtigen (z. B. Analyse der Planungstreue). Das Resultat der individualisierten Gutachten­erstellung erfüllt vollumfänglich die Anforderungen an ein Unternehmens­wertgutachten gemäß IDW S1 und liegt damit qualitativ deutlich über dem im Bewertungs­gesetzes beschriebenen Ertrags­wertverfahren.

Kontakt

Sprechen Sie uns an

Dr. Paul Markus Konrad

Dr. Paul Markus Konrad ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung. Rufen Sie gerne direkt unverbindlich an, schreiben eine Email mit einer Rückrufbitte oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch.


Fischer | Konrad GmbH

Dr. Paul Markus Konrad
Aegidiimarkt 7
48143 Münster

+49 (0) 251 490 29 830

bewertung@fischerkonrad.de


Über Fischer | Konrad

Fischer | Konrad ist eine Beratungsboutique aus dem Herzen von Münster. Die Westfalenmetropole Münster ist nach Dortmund, Bochum und Bielefeld mit rund 315.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt Westfalens. Wirtschaftliche bedeutende Unternehmen aus der Region in und um Münster sind etwa Schmitz Cargobull, Brillux, Hengst Filtration, die Fiege Gruppe, Dermasence oder das jüngst als Einhorn bekannt gewordene Start-up Flaschenpost. Als Hochschulstandort hat Münster mit über 60.000 Studenten internationale Reputation, im September 2019 wurde die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) vom Land NRW als "Extellenz Start-up Center.NRW" ausgezeichnet. Als Forschungs- und Innovationsstandort ist in Münster etwa das in einer Schlüsseltechnologie der Energiewende forschende Batterieforschungszentrum MEET international rennomiert. Seit 2004 darf sich Münster als Gewinner des LivCom Award "Lebenswerteste Stadt der Welt" nennen.